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CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung ist relevant für Waren, wie zum Beispiel Werbeartikel, die in der Europäischen Union zum Verkauf angeboten werden. Hierbei handelt es sich um eine Vorschrift der EU, welche den Hersteller der Produkte zur entsprechenden Kennzeichnung verpflichtet. An welchem Ort der Hersteller seinen Unternehmenssitz betreibt, ist für diese Kennzeichnung unerheblich. Auch dann, wenn sich dieser außerhalb der Europäischen Union befindet, muss die Kennzeichnung an den Produkten beigebracht werden. Es ist für Hersteller außerhalb der EU allerdings möglich, für diese Aufgabe einen Bevollmächtigten zu bestellen. Der Bevollmächtigte jedoch muss seinen Sitz in der Europäischen Union haben.

Wer auf einem Produkt ein CE-Siegel findet, kann davon ausgehen, dass eine Prüfung des Produkts durch den Hersteller stattgefunden hat. Die Ansprüche an Waren, die ein solches Siegel erhalten, müssen vor allem im Hinblick auf die Sicherheit erfüllt werden. Aber auch Aspekte des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes werden durch die Kennzeichnung "CE" bezeugt. Die Kennzeichnung kann als Bestätigung der aktuell gültigen europäischen Vorschriften verstanden werden und besagt, dass der Hersteller das Produkt dem vorgegebenen Konformitätsbewertungsverfahren unterzog.

Das CE-Gütesiegel wird häufig mit dem GS-Zeichen bzw. dem DGUV-Test verwechselt. Während bei diesen eine unabhängige Prüfstelle die Produktprüfung übernimmt, ist das bei der Kennzeichnung mit "CE" nicht der Fall. Ebenfalls wird bei CE die Herstellung des Produkts seitens einer unabhängigen Zertifizierungsstelle nicht überwacht. Bei einigen Produkten ist es jedoch obligatorisch, eine Bewertungsstelle hinzuzuziehen, welche die Überwachung der Produktkonformität übernimmt. Dies ist nicht bei allen Produkten der Fall, sondern wird für spezielle Produkte bzw. Produktgruppen von der EU vorgegeben. Sollte die Vorgabe auf ein Hinzuziehen einer solchen Konformitätsbewertungsstelle lauten, ist es erforderlich, die Kennzeichnung mit "CE" durch den spezifischen Code der Bewertungsstelle zu ergänzen. Dadurch wird das Hinzuziehen dieser Stelle für den Verbraucher transparent.

Aussehen und Positionierung der CE-Kennzeichnung

Um ein Produkt mit einer solchen Kennzeichnung zu versehen, müssen auch hierbei die speziellen Vorgaben der EU eingehalten werden. Wie CE-Siegel auszusehen hat, ist streng definiert. Damit die Kennzeichnung auf dem Produkt gut lesbar ist, müssen die Buchstaben eine Höhe von mindestens 5 mm aufweisen. Von dieser Regelung sind kleinere Produkte in bestimmten Bereichen ausgenommen. Dazu zählen beispielsweise bestimmte Medizinprodukte, eine persönliche Schutzausrüstung, Telekommunikationsendeinrichtung, Schiffsausrüstung sowie einige mehr. Auch wenn das Einhalten der Größe in den von der EU vorgegebenen Bereichen aufgeweicht wird, so müssen dennoch die Proportionen der Buchstaben zueinander eingehalten werden.

Des Weiteren existieren Vorschriften zur Anbringung der Kennzeichnung. Die Anbringung darf nicht beliebig ausgeführt werden. Sie muss zum einen so auf dem Produkt positioniert werden, dass sie leserlich ist und nicht zerstört werden kann. Zum anderen ist die Sichtbarkeit des Siegels entscheidend. Sollte der Hersteller nicht in der Lage sein, das Produkt selbst mit der Kennzeichnung zu versehen, ist eine alternative Anbringung auf der Produktverpackung bzw. Begleitdokumentation möglich.