Compliance-Regeln in Bezug auf Werbegeschenke

Compliance-Regeln in Bezug auf Werbegeschenke

Compliance-Regeln beim Schenken beachte!

"Don‘t be evil“, fordert Google seine Mitarbeiter auf und verpflichtet sie, einen Compliance-Fragebogen auszufüllen und zu unterschreiben. In diesem werden verschiedene Situationen durchgespielt, damit jeder Mitarbeiter weiß, was denn genau in den Rahmen der Compliance fällt.

So ist Alkohol erlaubt (in Maßen!), Bestechlichkeit und Bestechung, Mobbing und das Mitbringen von Katzen an den Arbeitsplatz hingegen nicht. Sogenannte „Codes of Conduct“ regeln heutzutage die Compliance eines Unternehmens. Aber was genau bedeutet „Compliance“? Und welche Auswirkungen hat sie auf das Verschenken von Werbeartikeln an Kunden, Geschäftspartner sowie Influencer?

Compliance – was ist das?

Früher hatte jedes Unternehmen ein ungeschriebenes firmeninternes Gesetz. Dieses beinhaltete, wie man sich innerhalb seines Unternehmens zu benehmen hatte. Das hat sich geändert, denn heute wird dieses „Gesetz“ als Compliance-Leitfaden immer öfter schriftlich festgehalten. Jeder Mitarbeiter einer Firma soll genau wissen und auch jederzeit nachlesen können, wie sich sein Arbeitgeber selbst einschätzt. Welche Werte sind ihm wichtig? Worauf wird in der Zusammenarbeit besonderer Wert gelegt.

Die Ursache, dass diese Compliance-Regeln nun auch in „denglishen“ Begriffen wie dem „Mission Statement“ sowie dem o. g. „Code of Conduct“ festgehalten werden, ist evident: halten sich die Mitarbeiter nicht an gesetzliche und/oder interne Regeln und Gesetze, dann kann das schädlich sein. Mögliche Folgen sind Umsatzeinbußen oder ein schlechtes Betriebsklima.

Aus diesem Grund veröffentlichen viele Firmen Ihre selbst gesetzten Compliance-Regeln auch extern im Internet. Für Kunden und potenzielle Mitarbeiter soll klar ersichtlich sein, wofür das Unternehmen steht. Wichtig hierbei ist allerdings, dass die aufgestellte Compliance nicht nur in Form eines schönen Dokuments vorhanden ist, sondern glaubhaft auch von allen Angestellten sowie der Führungsebene eingehalten wird.

Inwiefern ist Compliance bei Werbegeschenken wichtig?

Werbegeschenke dienen beim Kunden sowie beim Geschäftspartner in erster Linie dazu, die Beziehung zueinander positiv zu beeinflussen, im Gedächtnis zu bleiben und Wertschätzung zu zeigen. Gleichzeitig gilt es aber zu beachten, dass der ausgewählte Werbeartikel einen gewissen sowohl betriebsintern, als auch gesetzlich bestimmten Geldrahmen nicht übersteigt.

Ist es bei einem Streuartikel und dessen geringen Kosten pro Stück der monetäre Wert relativ unerheblich, so sieht es bei teureren Werbegeschenken für gute Geschäftsfreunde anders aus. Gesetzlich erlaubt stehen jeder Firma pro Kopf und Jahr 35 Euro als Geschenk-Budget für Kunden und Partner zur Verfügung. Und dieser Betrag ist schnell aufgebraucht. Teurere Präsente können nicht mehr als Werbegeschenk abgesetzt werden und lassen zudem schnell den Verdacht der Bestechung oder Korruption in Form von Vorteilsnahme bzw. Vorteilsgewährung aufkommen. Dies gilt für beide Seiten – also den Schenkenden wie den Beschenkten. Aus diesem Grund sollte in jedem Unternehmen genau Buch darüber geführt werden, welche Geschenke wem gemacht wurden und auf der Gegenseite, der Firma des Beschenkten die Compliance-Regeln eingehalten werden.

Fragestellungen zum Thema Compliance:

  1. Bis in welche Höhe dürfen hier Geschenke angenommen werden?
  2. Besteht eine Meldepflicht für Geschenke ab einem gewissen Preis?
  3. Wie ist zu handeln, wenn dem Beschenkten sein Geschenk als für normale Maßstäbe zu teuer vorkommt?

All diese Regeln sollten schriftlich festgehalten sein und jeder Arbeitgeber sollte seine Angestellten explizit auf diese Regeln hinweisen. Für Beamte gilt sogar die gesetzliche Bestimmung, dass sie prinzipiell im Amt keinerlei Geschenk annehmen dürfen. Besteht ein „Kunde“ des Beamten aber auf eine Geschenk-Übergabe, so sollte dieser seinen Vorgesetzten davon in Kenntnis setzen, der dann die weiteren Schritte ergreift. Hierbei steht ein größerer Spielraum zur Verfügung, der vom Akzeptieren über die Ablehnung des Gegenstands bis zur Spende an eine wohltätige Organisation reicht.

Nicht jede Zielgruppe darf Geschenke annehmen

Wenn Sie sich also bei einem Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes bedanken wollen, dann tun Sie das am besten mit einem Dankesschreiben. Sollten Sie einen höheren Betrag investieren wollen, empfiehlt sich die Spende an einen gemeinnützigen oder sozialen Verein. So bittet die Berliner Feuerwehr z. B. darum, auf Dankesgeschenke zu verzichten. Stattdessen solle besser an einzelne Fördervereine der Wachen und Wehren oder an die Deutsche Teddy-Stiftung gespendet werden – letztere stattet Rettungswagen mit Tröster-Teddys aus.