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Mitarbeitergeschenke

Mitarbeitergeschenke sorgen für Motivation und kommunizieren Wertschätzung gegenüber Angestellten. Damit ein langfristig gutes und vor allem vertrauensvolles Arbeitsverhältnis entsteht, bedarf es manchmal nur weniger Gesten. Ein simples „Danke für die tolle Mitarbeit am Projekt“ oder ein Blumenstrauß werden meistens mehr erinnert, als die Gratifikation am Jahresende. Denn das wird oftmals von der Steuer geschmälert. Damit aber Unternehmen langfristig erfolgreich produzieren können, sind Mitarbeiter der wichtigste Faktor, der den Erfolg vorantreibt. Gelegentliche Mitarbeitergeschenke und anderweitige Gesten der Wertschätzung sind also unter anderem das Schmiermittel einer guten Beziehung zwischen Mitarbeiter und Geschäftsführung.

Mitarbeitergeschenke aus Sicht des Finanzamtes

Als Mitarbeitergeschenk werden Sachzuwendungen bezeichnet, die den Arbeitern oder Angestellten zu bestimmten Anlässen überreicht werden. Die Freigrenze für diese Zuwendungen liegt zurzeit bei 44 Euro pro Monat (Stand April 2023). Bei reinen Sachgeschenken liegt die Freigrenze sogar bei 60 Euro (Stand April 2023). Das Geschenk für Mitarbeiter darf zum Geburtstag, zur Geburt eines Kindes oder auch zu einem Firmenjubiläum überreicht werden. Wird ein Mitarbeitergeschenk ohne einen besonderen Anlass überreicht, ist der Wert als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Allerdings nur, wenn das Geschenk den steuerlichen Freibetrag von 44 Euro überschreitet. Wird die Freigrenze nicht überschritten, ist es daher möglich, den Mitarbeitern des Unternehmens jeden Monat eine kleine Aufmerksamkeit zu überreichen. Das Verteilen von Mitarbeitergeschenken und kleinen Aufmerksamkeiten trägt außerdem zur Mitarbeiterbindung bei und sorgt fast immer für ein gutes Betriebsklima.

Was müssen Sie bei Mitarbeitergeschenken beachten?

Unternehmern und Geschäftsinhabern sollte klar sein, dass ein Mitarbeitergeschenk als Betriebsausgabe behandelt werden muss. Geschenke, die über der Freigrenze liegen müssen, versteuert werden. Es müssen alle Abgaben wie beim Arbeitslohn entrichtet werden. Die Geschenke sind dann auch sozialversicherungspflichtig. Handelt es sich um eine reine Sachzuwendung zu einer Geburt, Taufe oder Hochzeit, liegt die Freigrenze bei 60 Euro. Heiratet ein Mitarbeiter und wird sein Kind getauft, sind sogar zwei steuerfreie Geschenke pro Monat möglich. Werden Gutscheine als Mitarbeitergeschenke verschenkt, muss unbedingt ein Verwendungszweck angegeben werden. Es darf nicht möglich sein, dass der Restwert eines Gutscheins als Bargeld ausgezahlt wird. Kann der Restbetrag der Gutscheine ausgezahlt werden, entfällt die Steuerfreiheit.

Das Thema Mitarbeitergeschenke aus steuerlicher Sicht ist komplex. Die Hach GmbH & Co KG bietet Ihnen eine große Auswahl an Werbeartikeln und Werbegeschenken, die sich als Mitarbeitergeschenk bestens eignen. Aber die Perspektive Ihrer Buchhaltung kann oftmals neue Erkenntnisse bringen. Deshalb sprechen Sie vorab mit Steuerberatern und Finanzexperten in Ihrem Unternehmen. Denn jeder Fall beim Verschenken von Mitarbeitergeschenken ist individuell zu betrachten.